Rechtsberatung

Überblick

Schwerpunkte der anwaltlichen bzw. rechtsberatenden Tätigkeit der Brunnmeier & Becker Partnerschaftsgesellschaft mbB bilden das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Arbeitsrecht, das Erbrecht sowie das übergreifende Rechtsgebiet der Unternehmens- und Vermögensnachfolge. In diesen Kernbereichen werden wir insbesondere beratend und gestaltend für unsere Mandanten tätig, vertreten ihre Interessen jedoch auch vor den Gerichten, wenn in Streitfällen eine außergerichtliche Lösung nicht erzielt werden kann.

Bei der Rechtsberatung und Vertragsgestaltung ist es unser Anspruch, für unsere Mandanten zielführende und nachhaltige Lösungen zu erarbeiten, die nicht nur juristisch fundiert sind, sondern auch unter betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Gesichtspunkten Sinn machen. Dazu arbeiten unsere Partner und Mitarbeiter aus den Bereichen Recht, Steuern und Wirtschaftsprüfung eng zusammen.

Rechtsgebiete

Handels- und Gesellschaftsrecht

Die Partner und Mitarbeiter von Brunnmeier & Becker verfügen jeweils über langjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts. Wir beraten unsere Mandanten laufend bei der Wahl der für ihr neu zu gründendes Unternehmen geeigneten Rechtsform, wir begleiten sie bei der Unternehmensgründung, erstellen Gesellschafts- und Unternehmensverträge sowie Gesellschaftervereinbarungen und Geschäftsordnungen. Dabei behalten wir stets auch die steuerlichen Implikationen im Blick und beachten diese bei der rechtlichen Gestaltung.

Insbesondere Kapitalgesellschaften sind durch Gesellschaftsverträge und Gesetze gezwungen, zahlreiche rechtsformspezifische Formalien zu beachten. Wir unterstützen deshalb insbesondere GmbH‘s und Aktiengesellschaften wie auch ihre Organe bei der ordnungsgemäßen Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Beschlussfassungen und anderer unternehmensinterner rechtlicher Maßnahmen.

Darüber hinaus beraten wir unsere Mandanten regelmäßig im Zusammenhang mit Anteilsübertragungen, Unternehmenstransaktionen und Joint-Ventures.

Unser Beratungsangebot richtet sich sowohl an Einzelunternehmer und Gesellschaften bürgerlichen Rechts, an kleine und mittelständische Unternehmen in den Rechtsformen der GmbH, KG oder GmbH & Co. KG als auch an große Kapitalgesellschaften, insbesondere Aktiengesellschaften, und Konzerne. Selbstverständlich begleiten wir auch Privatpersonen bei der Durchsetzung ihrer Gesellschafterrechte gegenüber Mitgesellschaftern und Gesellschaften.

Dabei ermöglich unser interdisziplinärer Beratungsansatz die Lösung komplexer gesellschaftsrechtlicher und unternehmens- bzw. einkommensteuerlicher Fragen aus einer Hand.

Wir gestalten und prüfen für unsere Mandanten unter anderem:

  • Vor- und Gründungsverträge
  • Sachgründungsberichte
  • Gesellschaftsverträge und Satzungen
  • Stimmbindungs- und Poolverträge
  • Treuhandverträge
  • typische und atypische stille Beteiligungen
  • Unterbeteiligungsverträge
  • Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge
  • Rangrücktritte
  • die Einberufung von Gesellschafter- bzw. Hauptversammlungen sowie von Aufsichtsrats- bzw. Beiratssitzungen
  • Niederschriften über Beschlussfassungen und Versammlungen bzw. Sitzungen
  • Klauseln zur Ergebnisverwendung und Entnahme
  • die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern und Prokuristen
  • Verträge mit Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern und Prokuristen
  • Geschäftsordnungen für Geschäftsführer oder Vorstände
  • Anteilübertragungen (Verkauf oder Schenkung)
  • Satzungsänderungen
  • Kapitalerhöhungen- und -herabsetzungen
  • die Umwandlung von Unternehmen, insbesondere die Spaltung und Verschmelzung sowie der Formwechsel von Personen- und Kapitalgesellschaften, ebenso wie die Einbringung von Vermögenswerten in Unternehmen
  • Verträge über das Ausscheiden oder den Beitritt von Gesellschaftern
  • die Ausschließung von Gesellschaftern bzw. die Einziehung von Anteilen
  • den Ausschluss von Minderheitsaktionären (Squeeze-out)
  • die Kündigung von Gesellschaften
  • die Auflösung und Liquidation von Gesellschaften

Arbeitsrecht

Wir beraten Arbeitgeber und Führungskräfte in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Der Schwerpunkt unserer arbeitsrechtlichen Praxis liegt dabei auf der Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Geschäftsführerverträgen und Vorstandsverträgen sowie von Geschäftsordnungen und Geschäftsverteilungsplänen. Darüber hinaus beraten und vertreten wir unsere Mandanten regelmäßig in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, bei der Vorbereitung und Durchführung von Abmahnungen und Kündigungen sowie bei der Aufhebung und Abwicklung von Arbeitsverhältnissen.

Durch die enge Zusammenarbeit der Partner und Mitarbeiter aus den Bereichen Recht und Steuern ist gewährleistet, dass das arbeitsrechtliche Mandat auch in steuerlicher sowie abgaben- und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht fundiert bearbeitet wird.

Wird es notwendig, führen wir für unsere Mandanten Aktiv- und Passivprozesse vor den Arbeitsgerichten.

Wir gestalten und prüfen für unsere Mandanten unter anderem:

  • Arbeitsverträge, Geschäftsführer- und Vorstandsverträge
  • Versorgungszusagen
  • Zusagen von Sonderzahlungen und Sachbezügen
  • Wettbewerbsverbote
  • Mitarbeiterinformationen
  • Abmahnungen
  • Kündigungen
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
  • Arbeitszeugnisse
  • Verträge mit freien Mitarbeitern
  • Verträge mit Handelsvertretern
  • Betriebsvereinbarungen

Unternehmens- und Vermögensnachfolge

Die Übertragung eines inhabergeführten Unternehmens oder bedeutender Vermögenswerte auf den Partner, auf Kinder oder auf eine Stiftung, sei es zu Lebzeiten oder letztwillig für den Fall des eigenen Todes, sei es unentgeltlich, unter Nießbrauchsvorbehalt oder gegen eine Gegenleistung, stellt für viele Unternehmer und Privatleute eine nicht nur rechtliche, sondern vielmehr auch unternehmerische und emotionale Herausforderung dar.

Aus unserer Erfahrung bedarf jeder Einzelfall einer individuellen, vertrauensvollen und kompetenten rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung und einer auf ihn konkret zugeschnittenen Gestaltung. Unsere Aufgabe ist es dabei, die persönlichen, unternehmerischen und steuerlichen Gestaltungsziele und Wünsche des Mandanten gemeinsam mit diesem zu identifizieren, rechtliche und steuerliche Konzepte zur Umsetzung zu erarbeiten und schließlich den Mandanten und seine Nachfolger bei der Durchführung solcher Konzepte zielorientiert zu unterstützen und gegenüber Dritten, wie etwa Pflichtteilsberechtigten, Mitgesellschaftern, Vertragspartnern oder der Finanzverwaltung, effektiv zu vertreten.

Soll die Nachfolge von Todes wegen erfolgen, stehen unsere Partner als kompetente und durchsetzungsfähige Testamentsvollstrecker zur Verfügung.

Erbrecht

Das Erbrecht selbst ist eine äußerst komplexe Materie. Zumeist sind zusätzlich steuerliche und, jedenfalls beim Unternehmertestament, handels- und gesellschaftsrechtliche Implikationen zu beachten. Eine in jeder Hinsicht tragfähige Gestaltung bedarf deshalb einer kompetenten rechtlichen und steuerlichen Beratung des Erblassers.

Wir gestalten regelmäßig Testamente und Erbverträge für Unternehmer und Privatpersonen. Im unternehmerischen Bereich liegt unser Augenmerk dabei, neben einer möglichst geringen steuerlichen Belastung des Nachlasses, insbesondere auf der Harmonisierung von erbrechtlicher Gestaltung einerseits und bestehenden oder noch zu schaffenden gesellschaftsrechtlichen (Nachfolge-) Regelungen andererseits.

Ebenfalls unterstützen wir unsere Mandanten bei der Formulierung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

Auf Wunsch stehen unsere Partner als kompetente und durchsetzungsfähige Testamentsvollstrecker zur Verfügung.

Ist der Erbfall bereits eingetreten, beraten und vertreten wir unsere Mandanten in Fragen der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie der Verwaltung und der Auseinandersetzung des Nachlasses, wenn nötig auch vor Gericht.

Immobilienrecht

Wir unterstützen Unternehmen und private Investoren in allen Phasen des Erwerbs und des Verkaufs von Immobilien und Objektgesellschaften, wie auch bei der Vermietung und Verpachtung von privaten und gewerblichen Immobilien. Wir verhandeln und gestalten die dazu erforderlichen Verträge, führen im Vorfeld rechtliche und steuerliche Due Diligence Prüfungen durch und begleiten die notarielle Beurkundung wie auch die Abwicklung der Verträge. Dabei arbeiten wir eng mit Grundstückssachverständigen und Notaren zusammen. In Fragen der Finanzierung vertreten wir die Interessen unserer Mandanten gegenüber Banken.

Entsteht nach Vertragsschluss Streit, unterstützen wir unsere Mandanten selbstverständlich bei der außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte und Ansprüche.

Wir gestalten und prüfen für unsere Mandanten unter anderem:

  • Grundstückskauf- und Schenkungsverträge
  • Vorkaufsrechte und Optionen
  • Dienstbarkeiten
  • Mietverträge über Wohn- und Geschäftsräume
  • Pachtverträge
  • Schönheitsreparaturklauseln
  • Mieterhöhungen
  • Abmahnungen
  • ordentliche und außerordentliche Kündigungen
  • Räumungsklagen

Vereine und Stiftungen

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Errichtung und der Geschäftsführung von Vereinen und gemeinnützigen oder privaten Stiftungen, insbesondere von Unternehmensträger- und Familienstiftungen, in zivilrechtlicher und steuerlicher Hinsicht. Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem die Konzeption von Stiftungsmodellen zum Zweck des ungeteilten Erhalts und der Fortführung von (Familien-) Unternehmen, die Gestaltung von Vereins- und Stiftungssatzungen, die Vorbereitung und Begleitung von Mitgliederversammlungen und die Vertretung gegenüber Anerkennungs- und Aufsichtsbehörden sowie gegenüber der Finanzverwaltung.

Gemeinsam mit den Partnern und Mitarbeitern aus dem Bereich Steuern beraten wir gemeinnützige Vereine und Stiftungen zu Fragen der Mittelverwendung, Vermögenserhaltung und Rechnungslegung.

Unsere Partner stehen zudem für die Übernahme von Ämtern in Organen gemeinnütziger  und privater Stiftungen zur Verfügung.

Vertragsrecht

Unternehmen und Privatpersonen schließen täglich Verträge ab. Im „besten“ Fall sind solche Verträge inhaltlich klar und bilden den zu regelnden Sachverhalt – rechtlich wirksam – zutreffend ab. Im „schlechtesten“ Fall entspricht der abgeschlossene Vertrag nicht dem, was tatsächlich gewollt war, oder aber er lässt sich ganz oder in Teilen nicht durchsetzen, etwa weil zwingende gesetzliche Vorschriften nicht beachtet worden sind oder „Kleingedrucktes“ übersehen worden ist. Zur Vermeidung rechtlicher und wirtschaftlicher Nachteile, die im Einzelfall ein existenzbedrohendes Maß erreichen können, sollte daher kompetente Beratung bereits im Vorfeld des Vertragsschlusses in Anspruch genommen werden.

Wir verfügen, nicht zuletzt aufgrund der engen interdisziplinären Verzahnung von Rechtsberatung, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, über die notwendige juristische, steuerliche und betriebswirtschaftliche Expertise, um wirtschaftliche Sachverhalte schnell zu erfassen,  zielführend zu verhandeln und schließlich in die passende Vertragsform zu bringen.

Legal Due Diligence

In Zusammengang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von Unternehmen und Immobilien führen wir für unsere Mandanten regelmäßig sog. Legal Due Diligence Prüfungen, d.h. fundierte Analysen der rechtlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen des Kaufobjekts, durch. Diese Analysen dienen zum einen einer möglichst realistischen Einschätzung der mit der Transaktion verbundenen rechtlichen Risiken, zum anderen als Grundlage für die Strukturierung, Verhandlung und Vertragsgestaltung der Transaktion. Nicht zuletzt fließt das Prüfungsergebnis oft in die Kaufpreisfindung ein.

Durch die enge Zusammenarbeit der Partner und Mitarbeiter aus den Bereichen Recht und Steuern ist es Brunnmeier & Becker möglich, Legal, Tax und Financial Due Diligence Prüfungen einheitlich durchzuführen.