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UNSERE TÄTIGKEITSFELDER \ \

Überblick
Brunnmeier & Becker GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist eine mittelständische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die sich auf die Prüfung und Beratung größtenteils inhabergeführter mittelständischer Unternehmen unterschiedlicher Branchen insbesondere im süddeutschen Raum spezialisiert hat.
Brunnmeier & Becker führt laufend gesetzliche sowie freiwillige Jahres- und Konzernabschlussprüfungen kleiner, mittlerer und großer national wie auch international agierender Unternehmen durch. Daneben treten regelmäßig unterschiedliche Sonderprüfungen sowie Due Diligence Prüfungen im Rahmen von Unternehmenstransaktionen.
Brunnmeier & Becker verfolgt einen geschäftsrisikoorientierten Prüfungs- und Beratungsansatz. Unser Ziel ist es, dem Mandanten über die reine Prüfung hinaus eine individuelle und fachübergreifende Analyse der wirtschaftlichen Lage seines Unternehmens zu bieten, die es ihm ermöglicht, auf Entwicklungen rechtzeitig zu reagieren und Prozesse und Strukturen zu optimieren.
Dabei setzten wir bewusst auf langfristige Geschäftsbeziehungen. Wir wollen unsere Mandanten kennen und verstehen. So sind wir in der Lage, unseren ganzheitlichen Beratungsansatz umzusetzen und unseren Mandanten nachhaltig fachübergreifend in bilanziellen, betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und unternehmensrechtlichen Fragen zu unterstützen.
Brunnmeier & Becker steht für kurze Kommunikations- und Entscheidungswege. Unsere erfahrenen Prüfer und Berufsträger stehen dem Mandanten persönlich als kompetente Ansprechpartner vor Ort und in der Kanzlei zur Verfügung. Und das auch vor und nach der eigentlichen Prüfung.
Gesetzliche Prüfungen
Wir führen insbesondere folgende gesetzliche Prüfungen durch:
- Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen nach HGB
- Gründungsprüfungen bei Kapitalgesellschaften
- Sonderprüfungen nach § 142 AktG
- Umwandlungs- und Verschmelzungsprüfungen
- Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
- Angemessenheitsprüfung nach dem Aktiengesetz, z.B. bei Squeeze Out-Verfahren oder beim Abschluss von Unternehmensverträgen
- Prüfung der „Vollständigkeitserklärung“ gemäß § 10 VerpackV
Freiwillige Prüfungen
Wir führen insbesondere folgende freiwillige, d.h. nicht gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen durch:
- freiwillige Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen
- Prüfung betrieblicher Abläufe und interner Kontrollsysteme (IKS)
- Prüfung des Risikomanagement- und -überwachungssystems
- Prüfung von Sonderbilanzen
- Prüfung von Sanierungskonzepten
- Prüfungen der ordnungsgemäßen Anmeldung von Meldemengen an Betreiber von dualen Systemen
- prüferische Durchsicht von Jahresabschlüssen, Konzernabschlüssen, Vermögensaufstellungen, betriebswirtschaftlichen Auswertungen und Konzepten etc.
Unternehmensberatung
Unsere Beratungsleistungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten umfassen insbesondere die Erstellung von Gutachten zu betriebswirtschaftlichen und bilanzrechtlichen Fragestellungen.
Unternehmensbewertungen:
Die Unternehmensbewertung gehört zu den traditionellen Aufgaben des Wirtschaftsprüfers. Sie dient als Grundlage für die Preisbildung bei unterschiedlichen gesetzlichen oder vertraglichen Bewertungsanlässen.
Wir führen regelmäßig Unternehmensbewertungen insbesondere für folgende Zwecke durch:
- zur Bestimmung des Abfindungsanspruchs von ausscheidenden Gesellschaftern
- zur Bestimmung der Abfindung bei Abschluss von Unternehmensverträgen
- zur Festlegung der Barabfindung im Zusammenhang mit dem Ausschluss vom Minderheitsaktionären (Squeeze-out)
- im Rahmen von Anteils- oder Unternehmensverkäufen (M & A)
Dabei gehen wir entweder nach dem allgemein anerkannten Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. zur Bewertung von Unternehmen (IDW S 1) oder nach branchenüblichen Bewertungsverfahren, etwa für die Bewertung von Arzt- oder freiberuflichen Praxen, vor.
Financial Due Diligence:
In Zusammengang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von Unternehmen führen wir für unsere Mandanten regelmäßig sog. Financial Due Diligence-Prüfungen, d.h. fundierte Analysen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zielunternehmens, durch. Diese Analysen dienen als Grundlage für die Bewertung des Zielunternehmens und haben Einfluss auf die die Strukturierung, Verhandlung und Vertragsgestaltung der Transaktion sowie auf die Kaufpreisfindung.
Durch die enge Zusammenarbeit der Partner und Mitarbeiter aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Recht und Steuern ist es Brunnmeier & Becker möglich, Financial, Legal und Tax Due Diligence-Prüfungen einheitlich durchzuführen.
Qualitätskontrolle (Peer Review):
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen, sind gemäß § 57a Abs. 1 WPO verpflichtet, sich regel-mäßig einer Qualitätskontrolle zu unterziehen.
Brunnmeier & Beckersind befugt, Qualitätskontrollen gemäß § 57a WPO durchzuführen.