Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung spacer
BRUNNMEIER & BECKER

MÖHLSTR. 28
81675 MÜNCHEN

TEL +49 89 998921-0
FAX +49 89 998921-11





     UNSERE TÄTIGKEITSFELDER  \ \       

Steuerberatung

Überblick

Die Brunnmeier & Becker Partnerschaftsgesellschaft mbB bietet alle „klassischen“ Steuerberatungsleistungen an, von der Erledigung der Buchhaltung über die Erstellung von Abschlüssen, die Fertigung von Steuererklärungen und die Begleitung von Betriebsprüfungen bis hin zur Einlegung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsmittel.

Unser Leistungsspektrum umfasst darüber hinaus die steuerstrategische Gestaltung komplexer Sachverhalte, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmens- und Vermögensnachfolgen, sowie Umstrukturierungen und Transaktionen von Unternehmen, die Durchführung von Due Diligence Prüfungen oder die Betreuung bei Selbstanzeigen.

Unser Team aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Diplomkaufleuten, Steuerfachwirten und Steuerfachangestellten begleitet Sie kompetent und engagiert von der Unternehmensgründung bis zur Veräußerung oder Liquidation in allen steuerlichen, bilanzrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen.Trenner

Unternehmensgründungen

Regelmäßig stellt sich für den Unternehmensgründer zunächst die Frage nach der optimalen Rechtsform. Das Angebot reicht vom Einzelunternehmen über die verschiedenen Formen der Personengesellschaft bis hin zu den Kapitalgesellschaften. Bei der Auswahl stehen auf den ersten Blick meist steuerliche Gesichtspunkte im Mittelpunkt. Aber auch zivil-, handels- und gesellschaftsrechtliche Aspekte, etwa die persönliche Haftung des Unternehmers, die sich aus der jeweiligen Rechtsform ergebenden Rechte und Pflichten oder die Übertragbarkeit der Unternehmensanteile, sollten dabei sorgfältig bedacht werden.

Unser Team aus erfahrenen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten berät zielorientiert bei der Wahl der Rechtsform und setzt diese für den Mandanten um, indem es die zur Gründung notwendigen Beschlüsse und Gesellschaftsverträge erstellt und erforderliche notarielle Beurkundungen und Registereintragungen vorbereitet und begleitet.

Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten - jeweils steuerlich, rechtlich und betriebswirtschaftlich - insbesondere

  • bei der Erstellung von Businessplänen
  • bei der Gründung und Rechtsformwahl
  • bei der Einbringung von materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern in das neugegründete Unternehmen

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Laufende Steuerberatung

Wir beraten und vertreten Privatleute und Unternehmen in allen Bereichen laufender Besteuerung.

Unser Leistungsangebot umfasst insbesondere:

  • die erstmalige steuerliche Anmeldung bei den Finanzämtern
  • die Anfertigung sämtlicher wiederkehrender Steuererklärungen für Zwecke der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer, der Umsatzsteuer sowie sonstiger Steuerarten
  • die Anfertigung unregelmäßig anfallender Steuererklärungen, etwa von Erbschaftsteuererklärung und Schenkungsteuererklärungen
  • die Erstellung von steuerlichen Gutachten
  • die Bewertung von Grund-, Unternehmens- und anderem Vermögen für steuerliche Zwecke
  • die Vertretung gegenüber Finanzämtern und Sozialversicherungsträgern
  • die Prüfung von Steuerbescheiden
  • die Ausarbeitung von Anträgen aller Art (Fristverlängerungen, Stundung der Steuerschulden, Erlass von Steuerschulden, Erstattung entrichteter Steuerzahlungen, Anpassung der Steuervorauszahlung, Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids, Erstattung ausländischer Quellensteuer, Aussetzung der Vollziehung etc.)
  • die Anfertigung von Steueranmeldungen (Lohnsteueranmeldungen, Umsatzsteuervoranmeldungen, Kapitalertragsteueranmeldungen)

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Lohn- und Finanzbuchhaltung

Wir übernehmen für unsere Mandanten auf Wunsch die Lohn- und Finanzbuchhaltung oder unterstützen diese bei der Einrichtung einer eigenen Buchhaltung. Unsere Steuerberater werden dabei von langjährigen qualifizierten Mitarbeitern unterstützt.

Unser Leistungsangebot umfasst insbesondere:

  • die Einrichtung der Buchführung
  • die Erledigung von sämtlichen Buchhaltungsarbeiten in Deutsch und Englisch
  • die Beratung auf allen Gebieten des Rechnungswesens
  • die Anfertigung von Umsatzsteuervoranmeldungen
  • die Ableitung von Kosten- und Leistungsrechnungen aus der Buchhaltung
  • die Entwicklung eines monatlichen Berichtswesens
  • die allgemeine Beratung in Lohnsteuer- und Sozialversicherungsfragen
  • die Betreuung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • die Erstellung von Gehaltsabrechnungen einschließlich der Übermittlung der Lohnsteueranmeldungen, der Meldungen an Sozialversicherungsträger sowie der Meldungen zur Berufsgenossenschaft
  • die Übernahmen von Meldungen der Daten im Rahmen des Elena-Verfahrens
  • die Abwicklung des elektronischen Zahlungsverkehrs
  • das Führen von Anderkonten zur Abwicklung der Gehaltszahlungen an Führungspersonal
  • die Erstellung von Verdienstbescheinigungen
  • die Erstellung von Sonderabrechnungen
  • die Anmeldung neuer Arbeitnehmer
  • die Anfertigung von Erstattungsanträgen bei Krankheit und Mutterschaft
  • die Anfertigung von Reisekostenabrechnungen
  • die Beratung zu geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, zu kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen, zur Beschäftigung von Studenten, Schülern oder Praktikanten

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Erstellung von Abschlüssen

Wir erstellen für unsere Mandanten steuer- und handelsrechtliche Einzel- und Konzern-Abschlüsse und andere periodische Rechnungslegungen oder unterstützen diese bei der selbstständigen Erstellung.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • die Erstellung von Jahresabschlüssen mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang
  • die Unterstützung bei der Erstellung des Lageberichts
  • die beratende Mitwirkung bei der Erstellung von Jahresabschlüssen
  • die Erstellung von Sonderbilanzen wie Eröffnungsbilanzen, Zwischenabschlüssen, Auseinandersetzungsbilanzen und Liquidationsbilanzen
  • die Erstellung von steuerlichen Sonder- und Ergänzungsbilanzen
  • die Anfertigung von Einnahmen-Überschussrechnungen
  • die Anfertigung von Erläuterungsberichten
  • die Erstellung von Gutachten zu Fragen des Bilanzrechts und des Bilanzsteuerrechts
  • die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen im elektronischen Bundesanzeiger

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Unternehmensberatung

Als Steuerberater sind wir mit den von uns betreuten Unternehmen in der Regel bestens vertraut. Dieses interne Wissen sowie fundierte Branchenkenntnisse und betriebswirtschaftliche Expertise ermöglichen es uns, unsere Mandanten in existenziellen Situationen frühzeitig beratend zu unterstützen.

Im Rahmen einer betriebswirtschaftlichen Unternehmensberatung erbringen wir unter anderen folgenden Leistungen:

  • Erstellung betriebswirtschaftlicher Auswertungen
  • Erstellung von Bilanzanalysen
  • Erstellung von Planbilanzen und Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen
  • Beratung bei Existenzgründung, -aufbau und -festigung
  • Unterstützung bei der Erstellung von Finanzplanungen und Liquiditätsplanungen
  • Beratung bei Investitionsentscheidungen und Finanzierungsfragen
  • Unterstützung und Vertretung bei Bankgesprächen und Finanzierungsverhandlungen
  • Unterstützung bei der Erstellung einer Kosten-, Rentabilitäts- und Liquiditätsanalyse
  • Beratung bei der Rechtsformwahl und Standortplanung unter Berücksichtigung von steuerlichen Aspekten
  • Erstellung von steuerlichen Konzepten
  • Erstellung von Unternehmensbewertungen
  • Erstellung von betriebswirtschaftlichen Unternehmenskonzepten
  • Beratung bei Unternehmensumstrukturierungen
  • Beratung bei Unternehmenskauf und -verkauf
  • Erstellung von Sanierungsgutachten und -konzepten
  • die Analyse von Prozessen
  • Vorbereitung und Beratung bei der Umsetzung von Umstellungsprozessen
  • Erstellung und Implementierung von Bilanzierungs- und Reportingrichtlinien
  • Schulung von Mitarbeitern im Finanz- und Rechnungswesen
  • Beratung bei Personalangelegenheiten in den Bereichen Rechnungswesen, Finanzen und Steuern

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Betriebsprüfungen

Jeder unserer Steuerberater verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Außenprüfungen von Unternehmen (Betriebsprüfungen). Wir sind dadurch in der Lage, die Interessen unserer Mandanten gegenüber der Finanzverwaltung bereits in einem frühen Stadium überzeugend zu vertreten und bestmöglich durchzusetzen. Oft können hierdurch langwierige und kostenintensive Rechtsbehelfs- oder Finanzgerichtsverfahren vermieden werden.

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Einsprüche & Klagen

Kann mit der steuerveranlagenden Finanzverwaltung keine Einigung erzielt werden, setzen wir die Rechte und Ansprüche unserer Mandanten selbstverständlich auch in Einspruchsverfahren gegenüber den Finanzämtern sowie - nach einer sorgfältigen Prüfung der Erfolgsaussichten - auch klageweise vor den Finanzgerichten und in Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof konsequent durch.

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Umwandlungen, Umstrukturierungen & Transaktionen

Persönliche, wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen ändern sich. Unternehmer und Unternehmen reagieren auf solche Änderungen in vielfältiger Weise: Unternehmen werden umstrukturiert, eingebracht, verschmolzen und gespalten, sie ändern ihre Rechtsform, werden verkauft oder kaufen selbst andere Unternehmen bzw. Unternehmensteile. Für diese Maßnahmen gilt, dass die steuerlichen Folgen ohne eine vorangegangene kompetente Prüfung und ein auf den jeweiligen Einzelfall ausgerichtetes steuerliches Konzept verheerend sein können.

Durch die Vielzahl der von uns betreuten Beratungsfälle und dank der laufenden spezifischen Fortbildung unserer Partner und Mitarbeiter verfügen wir über eine ausgewiesene Expertise im  Umwandlungssteuerrecht und in den verwandten einkommensteuerlichen Rechtsgebieten. Mit dieser stehen wir unseren Mandanten in jeder Phase der Umstrukturierung oder Transaktion zur Verfügung.

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Schenken & Vererben

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Brunnmeier & Becker ist die steueroptimale Gestaltung der Übertragung von mittelgroßen und großen Vermögen an Partner, Kinder, Stiftungen oder andere Begünstigte, sei es zu Lebzeiten als Schenkung bzw. im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, sei es von Todes wegen durch Testament oder Erbvertrag.

Hierbei gehen steuerliche und zivilrechtliche Beratung regelmäßig Hand in Hand. Unser diesbezügliches Leistungsangebot beinhaltet unter anderem die steuerliche und rechtliche Gestaltung der Nachfolge sowie die Bewertung des zu übertragenden privaten oder unternehmerischen Vermögens.

Auf Wunsch stehen unsere Partner auch als kompetente und durchsetzungsfähige Testamentsvollstrecker zur Verfügung.

Ist der Schenkungs- oder Erbfall bereits eingetreten, übernehmen wir für unsere Mandanten die steuerliche Deklaration.

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Family Office

Wir beraten und unterstützen Privatpersonen und Familien bei der Verwaltung ihrer Vermögen. Insbesondere prüfen wir die wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Risiken von Vermögensanlagen, wie etwa Immobilien und Unternehmensbeteiligungen. Ebenso gestalten und prüfen wir neu einzugehende oder bereits bestehende Vertragsbeziehungen, etwa mit Dienstleistern, Banken, Versicherungen, Angestellten oder anderen Partnern, in steuerlicher und rechtlicher Hinsicht und führen Verhandlungen mit den Vertragspartnern. Schließlich fungieren wir als erster Ansprechpartner in allen wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten.

Wesentliche Merkmale unserer Tätigkeit sind dabei, neben unserer fachlichen Expertise, die vom Berufsrecht der Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer garantierte Verschwiegenheit und Unabhängigkeit bei der Beratung.

Die Vermittlung von Vermögensanlagen ist grundsätzlich nicht Bestandteil unseres Leistungsspektrums.

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Tax Due Diligence

Im Rahmen von Unternehmens- und Immobilientransaktionen ist die Übernahme steuerlicher Risiken regelmäßig von maßgeblicher Bedeutung für die Investitionsentscheidung des Erwerbers.

Wir analysieren für den Erwerber, aber auch für den Veräußerer eines Unternehmens, einer Immobilie oder einer Objektgesellschaft insbesondere die steuerliche Situation des Kaufobjekts und identifizieren die mit dem Erwerb bzw. der Veräußerung verbundenen steuerlichen Risiken (Tax Due Diligence).  Zumeist geht dies mit einer Prüfung auch der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Implikationen der Transaktion einher (Legal bzw. Financial Due Diligence).

Über das Ergebnis unserer Prüfung berichten wir in der Regel schriftlich an unseren Mandanten. Von den so ermittelten Risiken und Chancen hängen nicht selten Transaktionsstruktur und Vertragsgestaltung ab. Oft wirkt sich das Prüfungsergebnis auch unmittelbar auf die Höhe des Kaufpreises und die Art und Weise seiner Zahlung aus.

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Selbstanzeigen

Im Zusammenhang mit dem Ankauf von Bankdaten aus der Schweiz durch deutsche Finanzbehörden hat das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige zuletzt wieder an Bedeutung gewonnen. Rechtsprechung und Gesetzgeber haben hierauf reagiert und im Jahr 2011 die gesetzlichen Voraussetzungen, unter welchen eine Selbstanzeige tatsächlich strafbefreiend wirkt, stark verschärft.

Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist vor Abgabe einer Selbstanzeige stets sorgfältig zu prüfen, denn eine unvollständige oder sonst fehlerhafte Selbstanzeige wirkt nicht strafbefreiend. Vielmehr droht in diesem Fall die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung.

Brunnmeier & Becker haben in der Vergangenheit in einer Vielzahl von Fällen erfolgreich Selbstanzeigen und Nacherklärungen vorbereitet und begleitet.  

Wir beraten Sie bei Bedarf diskret und zuverlässig in steuerrechtlichen Konfliktsituationen.
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